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Grundstück in Friedrichsruhe!

 
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externe ObjnrHG2363
StatusAktiv
Betreuer17
NutzungsartWohnen
VermarktungsartKauf
ObjektartGrundstück
ObjekttypWohnen
PLZ19374
OrtFriedrichsruhe
LandDeutschland
Regionaler ZusatzMecklenburg-Vorpommern
Grundstücksgröße765 m²
Kaufpreis22.000 €
Provision3000,00 Euro inkl. 19 % Mwst.
Währung
externe ObjnrHG2363 StatusAktiv
Betreuer17 NutzungsartWohnen
VermarktungsartKauf ObjektartGrundstück
ObjekttypWohnen PLZ19374
OrtFriedrichsruhe LandDeutschland
Regionaler ZusatzMecklenburg-Vorpommern Grundstücksgröße765 m²
Kaufpreis22.000 € Provision3000,00 Euro inkl. 19 % Mwst.
Währung
Objektbeschreibung: Bei dem 765,00 m² großen Grundstück ( Flurstück 164) handelt es sich um ein Grundstück, welches nach Angaben des Eigentümer mit einem Ein- oder Zweifamilienhaus bebaut werden kann. Eine Bauvoranfrage muss vorab vom Erwerber gestellt werden.
Das Grundstück zeichnet sich durch seine zentrale Lage der Ortschaft Friedrichsruhe und die gute Anbindung an die mecklenburgische Kreisstadt Parchim sowie die Stadt Crivitz und die Landeshauptstadt Schwerin aus.
Lage: Friedrichsruhe befindet sich verkehrsgünstig zwischen Parchim (ca.10 km) und der Landeshauptstadt Schwerin (ca.20 km) an der Bundesstraße 321. Die Bundesautobahn 14 ist über die Anschlussstelle Schwerin-Ost nach etwa 19 Kilometern erreichbar.
Sie besitzt seit 1899 einen Haltepunkt an der Bahnstrecke Schwerin–Parchim.
Das Gemeindegebiet liegt hauptsächlich in den Niederungen links und rechts des Mühlenbaches, welcher in einer Teichlandschaft östlich von Friedrichsruhe entspringt. Der mit 83,3 m ü. NHN höchste Punkt ist der Tempelberg nordöstlich von Frauenmark.
Ausstattung: - das Grundstück ist randerschlossen
- eine vollbiologische Kläranlage muss erbaut werden
- Energie,- Wasser,- Telekommunikationsleitungen sowie Erdgas liegen straßenseitig an
- das Grundstück soll nach Angaben des Eigentümers mit einem Ein- oder Zweifamilienhaus bebaubar sein
Sonstiges: Der Makler ist kein Experte im öffentlich-rechtlichen Baurecht und kann dementsprechend keine Gewähr für die Bebaubarkeit des Grundstückes generell und im Hinblick auf das konkrete Bauvorhaben des Interessenten übernehmen. Der Makler rät dringend dem Interessenten, sich vor Erwerb des Grundstückes, selbst beim Bauamt und weiteren Entscheidungsträgern zu erkundigen, ggf. durch Einschaltung eines qualifizierten Architekten.
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