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Enerigeausweis

Energieausweis wird ab 1. Juli 2008 schrittweise Pflicht

Für Vermieter und Verkäufer von Immobilien, deren Gebäude vor 1965 fertiggestellt wurde, wird ab 1. Juli der Energieausweis zum Pflichtdokument. Ab 2009 gilt dies dann für alle Wohngebäude.

Bald heißt es: Energiepass vorzeigen!

Mit dem künftigen Ausweis können schon bei Bau, Kauf oder Anmietung der Energiebedarf und die damit verbundenen Kosten einer Immobilie abgeschätzt werden. Gebäude, die unter Denkmalschutz stehen sowie Eigenheimbesitzer ohne Verkaufs- oder Vermietinteresse benötigen keinen Energiepass.

Welche Ausweisarten gibt es?

Grundlage für die Ausstellung kann entweder der berechnete oder der gemessene Energieverbrauch sein.


Quelle: dena

 

  • Beim bedarfsorientierten Energieausweis wird der Energiebedarf anhand der Gebäudeeigenschaften, etwa der Dämmqualität von Wänden und Fenstern sowie der Qualität der Heizanlage ermittelt. Hierbei werden also auch Schwachstellen des Energieverbrauchs angezeigt.
  • Beim verbrauchsorientierten Ausweis wird der zurückliegende, tatsächlich angefallene Energieverbrauch eines Wohngebäudes gemessen. Die Daten orientieren sich dabei an den Heizkostenabrechnungen der Nutzer in den vergangenen drei Jahren.

 

Bedarfsausweis bei Neubau oder schlüsselfertigem Haus

Bis Ende September hat der Eigentümer die Wahl zwischen beiden Typen, ab Oktober 2008 entscheidet darüber dann die Gebäudeart. Wer neu baut oder ein schlüsselfertiges Haus kauft, benötigt den sogenannten Bedarfsausweis.


Eigenheimbesitzer mit Verkauf- oder Vermietinteresse

Wer ein bestehendes Haus oder eine Wohnung verkaufen oder vermieten möchte, benötigt

  • den Bedarfsausweis bei ein bis vier Wohneinheiten  vor 1.11.1977 gebaut
  • den Bedarfs- oder den Verbrauchsausweis bei ein bis vier Wohneinheiten nach 1.11.1977 gebaut
  • wahlweise den Bedarfs- oder den Verbrauchsausweis bei über vier Wohneinheiten


Der Bedarfsausweis wird auch dann benötigt, wenn ein bestehendes Haus grundlegend umgebaut, erweitert oder saniert wird. Der Ausweis gilt einheitlich für sämtliche Wohnungen eines Gebäudes. Einen eigenen Energiepass benötigt eine Wohnung nur dann, wenn sie – abgekoppelt von der Zentralheizung – über eine eigene Heiztherme verfügt.

Welche Kosten fallen an?

Bedarfsorientierter Pass: 

200 bis 300 Euro (bei großen Gebäuden mehr)

Verbrauchsausweis:

maximal 100 Euro


Weitere wichtige Informationen zum Pass

  • Erhältlich bei Architekten, Ingenieuren, Handwerksmeistern sowie staatlich geprüften Technikern.
  • Im Interesse unser Auftraggeber , arbeiten wir zur schnellen Erstellung eines Energieausweises , eng mit dem in Parchim ansässigen  Ingenieurbüro Angela Glänzer  zusammen .
  • Der Energieausweis ist zehn Jahre gültig.

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